Deutschland will bis 2045 klimaneutral sein
Der Schornsteinfegerbetrieb Ilmberger hat sich für Sie intensiv mit den Klimazielen der Bundesregierung befasst. Was bedeutet das Ziel der Klimaneutralität für Ihren Haushalt? Welche Dinge müssen Sie bei künftigen Energiemodernisierungen in Ihrem Haus beachten? Und welche gesetzlichen Vorschriften haben Sie bei einem Neubau? In diesem Artikel erläutern wir Ihnen Deutschlands Klimaziele und klären Sie über die gesetzlichen Vorschriften auf.
Deutschlands Weg zur Klimaneutralität
Mit dem geänderten Klimaschutzgesetz, werden die ursprünglichen Klimaziele für das Jahr 2030 angehoben. Das geplante CO2-Minderungsziel wird um 10 Prozentpunkte erhöht und soll somit eine CO2-Ausstoßreduzierung von 65% erreichen. Die höheren Ziele wirken sich insbesondere auf die Branchen Energie, Industrie, Verkehr, Landwirtschaft und eben auch in der Gebäudewirtschaft aus. Eine vollständige Treibhausgasneutralität ist bis zum Jahr 2045 vorgesehen. Deutschland strebt ab diesem Zeitpunkt ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgasemissionen und deren Abbau an. Wesentliche Bausteine zum Erreichen der Klimaziele stellen eine Ausweitung der erneuerbaren Energien, mehr Elektromobilität im Verkehr und eine verstärkte Gebäudesanierung, dar.
Bundesregierung kündigt Fördermittel an
Über das neue Klimaschutzgesetz hinaus, hat die Bundesregierung ein Sofortprogramm zur Umsetzung verschiedener Klimaschutzmaßnahmen in verschiedenen Branchen, angekündigt. Die gesamte Förderung in Höhe von 8 Milliarden Euro soll zu einer beschleunigten Umsetzung der Klimaziele beitragen. Sie beinhaltet aber auch zusätzliche Richtlinien. So sollen beispielsweise die Energiestandards für Neubauten weiter optimiert und gestärkt werden. Damit dürfen sich Hausbesitzer wahrscheinlich über weitere Fördermittel für noch hochwertigere Energiemaßnahmen freuen. Darüber hinaus sollen zukünftig die Kosten für den CO2 Preis von Mietern und Vermietern gemeinsam übernommen werden. Weil grundsätzlich Vermieter über Sanierungsmaßnahmen entscheiden, ist mit einem Zuwachs bei umweltfreundlichen Gebäudesanierungen zu rechnen.
Energetische Standards für Gebäude verbessern
In Kombination mit dem bereits 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und den gesteckten Klimazielen Deutschlands, sind auch Hausbesitzer zum Schutz des Klimas dazu angehalten, bessere energetische Standards in Gebäuden zu schaffen. Darüber hinaus ist aus Sicherheitsgründen die Abnahme einer neu in Betrieb genommenen Heizungsanlage durch einen Schornsteinfegerbetrieb, verpflichtend. Die Liste der gesetzlichen Vorschriften zum Bau einer neuen Heizungsanlage ist lang. Darunter fällt beispielsweise eine Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Von dieser Regelung sind Heizkessel ausgenommen, die eine Nennleistung von unter 4 kW / über 400 kW erbringen oder lediglich zur Warmwasseraufbereitung dienen. Darüber hinaus gilt diese Vorschrift nicht, sofern das Gebäude vor dem 01.02.2002 vom derzeitigen Hauseigentümer bewohnt oder gekauft wurde. Entspricht eine Heizungsanlage nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften, drohen bei Nichterneuerung hohe Geldbußen. Demnach lohnt sich eine sorgfältige Überprüfung der aktuellen Heizungsanlage. Worauf Sie beim Bau einer neuen Heizungsanlage achten müssen, zeigen wir Ihnen in den folgenden Kapiteln:
Welche Heizung Sie im Altbau einbauen dürfen:
- Wärmepumpenheizung
- Mini BHKW
- Holzheizung
- Brennstoffzellenheizung
- Gas-Brennwertheizung
- Öl-Brennwertheizung
Welche Heizung Sie im Neubau einbauen dürfen:
- Gas-Brennwertheizung (nur mit Solarthermie + Lüftung mit Wärmerückgewinnung)
- Öl-Brennwertheizung (nur mit Solarthermie + Lüftung mit Wärmerückgewinnung)
- Wärmepumpenheizung
- Zertifizierte Fernwärme
- Biomasseheizung / Holzheizung
- Brennstoffzellenheizung (muss mindestens 50% des Energiebedarfs pro Jahr decken)
Für Vermietung oder Kauf: Energieausweis ist verpflichtend
Für alle Gebäude, die beheizt oder gekühlt sind, ist bei einer Neuvermietung oder Neuerwerb ein Energieausweis gesetzlich verpflichtend. Der Energieausweis ermöglicht Miet- oder Kaufinteressenten einen Einblick in den energetischen Wohnkomfort und trägt dazu bei, die künftigen Energiekosten besser abzuschätzen. Makler oder Immobilieneigentümer müssen den Interessenten den Energieausweis spätestens beim Besichtigungstermin unaufgefordert vorzeigen. Moderne Energieausweise stufen Gebäude in Effizienzklassen ein. Die Stufen gehen von A+ (Neubau mit höheren Standards als gesetzl. vorgeschrieben) bis H (Altbaugebäude).
Für Neubauten: Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien
In Neubauimmobilien ist eine Nutzung von erneuerbaren Energien für die Erzeugung von Wärme vorgeschrieben. Zu den erneuerbaren Energien zählen Geothermie, Solarenergie, Biomasse und Umweltwärme. Abhängig von der Art der erneuerbaren Energie und derer prozentualen Nutzung, macht der Gesetzgeber weitere Vorschriften, die es einzuhalten gilt. So gilt beispielsweise bei der Nutzung von flüssiger oder fester Biomasse eine Wärmeabdeckung von mindestens 50%. Der Gesetzgeber räumt Immobilieneigentümern aber auch alternative Möglichkeiten ein, um der Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien nachzukommen. Damit können zusätzliche Dämm-Maßnahmen am Gebäude Abhilfe schaffen.
Abnahmepflicht durch Fachunternehmen
Sollten Sie von einer verpflichtenden Sanierungsmaßnahme betroffen sein, müssen Sie sich die Einhaltung der Vorschriften von Wärme-Sachverständigen schriftlich bestätigen lassen. Sofern das Bauvorhaben genehmigt ist, erhalten Sie daraufhin die Bestätigung des Fachunternehmens. Der Gebäudeeigentümer ist verpflichtet, die Bescheinigung mindestens 10 Jahre aufzubewahren und diese auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzuzeigen. Ein fachkundiges Unternehmen kann ein Schornsteinfegermeisterbetrieb sein. Schornsteinfegerbetriebe wissen um die gesetzlichen Vorgaben und können Sie dahingehend bestens beraten.
Regelmäßige Wartung durch Schornsteinfegerbetrieb
Anlässlich einer Feuerstättenschau überprüfen Kaminfeger regelmäßig, ob Heizkessel der Norm entsprechen oder ausgetauscht werden müssen. Auch die Dämmung von Rohrleitungen können begutachtet werden. Darüber hinaus kennen sich Kaminfeger bei den Heizanlagen bestens mit den GEG Vorschriften aus. Lassen Sie Ihre Heizanlage regelmäßig durch einen Schornsteinfegerbetrieb kontrollieren. Bei Missachtung der Vorschriften drohen von den Behörden hohe Bußgelder. Ihr Schornsteinfegerbetrieb Ilmberger lässt Ihre Immobilie im Bezirk Bad Überkingen nicht im Stich. Kontaktieren Sie uns jetzt kostenlos für eine Routinekontrolle Ihrer Heizungsanlage!
Bei Modernisierung oder Neubau: Welche Wärmemethode ist am besten?
Bei all den verschiedenen Wärmeerzeugungen und den teilweise komplizierten gesetzlichen Vorgaben ist es verständlich, den Überblick zu verlieren. Was darf ich überhaupt einbauen? Und wenn ich schon neu baue oder saniere: Was ist am günstigsten bzw. am effizientesten? Pauschal lassen sich diese Fragen leider nicht beantworten. Es ist abhängig von unterschiedlichen Vorgaben der Bezirke. Darüber hinaus ist manch moderne Heizanlage in gewissen Altbauten schlichtweg nicht einsetzbar. Ferner spielt das vorhandene Budget eine wichtige Rolle. Als Schornsteinfegermeisterbetrieb bieten wir Ihnen eine umfassende Energieberatung an. Die unterschiedlichen Vorgaben und die individuell gestalteten Gebäude erlauben gar keine pauschalisierte Lösung. Um die richtige Entscheidung treffen zu können, empfiehlt sich eine professionelle Energieberatung. Angesichts der steigenden Energiepreise lohnt sich eine genaue Betrachtung der aktuellen Gebäudeeffizienz umso mehr. Moderne Wärmeerzeugung verbraucht wesentlich weniger Energie und schont demnach Ihren Geldbeutel. Auch zwecks vollständiger Amortisation steht Ihnen die Energieberatung des Schornsteinfegerbetriebs Ilmberger gerne zur Verfügung.
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Ihr Schornsteinfegerbetrieb Ilmberger